Beschlossen in der Gründungsversammlung am 3. März 2026
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung regelt gemäß § 9 der Satzung die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
Der Verein kennt eine einheitliche Mitgliedschaft. Alle Mitglieder haben unabhängig vom Alter die gleichen Rechte und Pflichten gemäß Satzung, insbesondere das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
§ 2 Beitragshöhe
Es werden folgende Jahresbeiträge erhoben:
- Mitglieder bis einschließlich 17 Jahre: 6 €
- Mitglieder ab 18 Jahren: 18 €
- Juristische Personen: 48 €
Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der komplette Jahresbeitrag erhoben.
§ 3 Freiwillig höherer Beitrag
Mitglieder können freiwillig einen höheren Jahresbeitrag leisten. Ein freiwillig erhöhter Beitrag begründet keine zusätzlichen Rechte.
§ 4 Ermäßigung oder Erlass
Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen, ermäßigen oder stunden.
Kein Mitglied soll aus finanziellen Gründen von der Mitwirkung im Verein ausgeschlossen werden.
BEITRAGSORDNUNG Miteinander Jugend fordern e.V._2026 herunterladen